Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Trier für Zóltan-János Török, Lindscheidstr. 5, 54294 Trier
Aushang seit 18.05.2022
Finanzamt Trier für Herrn Marcin Jobczynski Pellinger Straße 115, 54296 Trier
Aushang seit 18.05.2022
Finanzamt Trier für Miguel Prat Arias, Europa Bloque no 3, escalera 2do 3ra, 08228 TERRASSA,
Aushang seit 02.05.2022